Als Stammzellen werden Ursprungszellen im menschlichen Körper bezeichnet, die sich in unterschiedliche Zellarten weiterentwickeln können. Blutstammzellen befinden sich im Knochenmark, aber auch im Blutkreislauf.
Es gibt zwei Formen der Stammzelltransplantation:
Bei der autologen Stammzelltransplantation sind Spender und Empfänger dieselbe Person.
Bei der allogenen Stammzelltransplantation hingegen stammen die Blutstammzellen von einem geeigneten Fremd- oder Familienspender.
Die Gewinnung der Blutstammzellen erfolgt mittels Stammzellapherese (Sammlung von Blutstammzellen). Die gewonnenen Zellen werden meist bis zur Transplantation in flüssigem Stickstoff bei -196°C gelagert und anschließend dem Patienten mittels einer Transfusion, d.h. über einen Tropf in die Vene verabreicht.1,2
Bei der autologen Stammzelltransplantation sind Spender und Empfänger dieselbe Person.
Bei der autologen Stammzelltransplantation unterscheidet man verschiedene Schritte, die nacheinander durchgeführt werden:1,2
Für zufriedenstellende Behandlungsergebnisse ist es wichtig, dass der Patient auf die Induktionstherapie anspricht. Nur dann erscheint eine Hochdosis-Therapie gefolgt von autologer Stammzelltransplantation sinnvoll.3 Je nach Art des Lymphoms wird nach der Transplantation die Therapie mit dem Antikörper Rituximab weitergeführt, da dadurch die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls verringert wird.4
Die im Rahmen einer autologen Stammzelltransplantation verabreichte Hochdosis-Chemotherapie führt nicht selten zu einer Schädigung der Schleimhäute: Beobachtet werden eine (schmerzhafte) Entzündung der Mundschleimhaut bzw. Schluckbeschwerden oder Durchfall, wenn die Schleimhaut in der Speiseröhre oder im Darm betroffen ist. Durch die zeitweise verminderte Anzahl an weißen Blutkörperchen, die für die Infektabwehr verantwortlich sind, ist die Infektionsgefahr deutlich erhöht.1
Lymphom-Patienten mit einem Krankheitsrückfall können unter bestimmten Bedingungen auch mit einer allogenen Stammzelltransplantation behandelt werden. Allogen bedeutet, dass die Blutstammzellen nicht vom Patienten selbst, sondern von einem geeigneten Fremd- oder Familienspender kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass man einen geeigneten Spender findet, dessen wesentliche Gewebemerkmale mit denjenigen des Patienten übereinstimmen.1
Der Ablauf erfolgt ähnlich dem einer autologen Stammzelltransplantation: Hierbei werden dem Spender die Blutstammzellen nach Behandlung mit bestimmten Wachstumsfaktoren durch eine Stammzellapherese entnommen. Nur selten gewinnt man die Stammzellen aus dem Knochenmark des Beckenkamms. Nach Konditionierung (Hochdosis-Therapie) werden dem Patienten die Stammzellen mittels Transfusion, d.h. über einen Tropf in eine Vene verabreicht.1
Das sich nun neu bildende Immunsystem greift die Krebszellen an, die potenziell die Hochdosis-Therapie überlebt haben. Denn im Gegensatz zur Situation nach einer autologen Stammzelltransplantation erkennt das übertragene Immunsystem die Lymphomzellen des Patienten als fremd und greift sie an. Diese Wirkung wird auch als „Graft-versus-Lymphom-Reaktion“ (= GvLR; deutsch: Transplantat-gegen-Lymphom-Reaktion) bezeichnet.3,4
Risikoreicher als eine autologe ist eine allogene Stammzelltransplantation (mit Zellen eines Fremd- oder Familienspenders), da das Risiko besteht, dass der Patient das fremde Immunsystem abstößt. Die Infektionsgefahr nach allogener Transplantation ist stark erhöht, weshalb die Patienten nach der Transplantation meist in einem Einzelzimmer behandelt und gegen die Einschleppung von Krankheitserregern isoliert werden.1,2
Außerdem kann es nach allogener Stammzelltransplantation zu einer sogenannten „Graft-versus-Host-Reaktion“ (= GvHR; deutsch: Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion) kommen. Dies bedeutet, dass sich die Abwehrzellen des Spender-Immunsystems gegen die normalen Zellen im Körper des Empfängers richten.1 Man unterscheidet zwei Formen der GvHR: Die akute GvHR ist eine systemische (den ganzen Körper betreffende), entzündliche Erkrankung, die meist innerhalb der ersten Wochen bei 30–60 % der Patienten nach allogener Stammzelltransplantation auftritt und zur Schädigung insbesondere von Darm, Haut und Leber führt.5 Die chronische GvHR tritt bei ca. 50 % der Patienten, meist 2–18 Monate nach allogener Stammzelltransplantation auf. Am häufigsten betroffen sind Haut, Augen, Mundschleimhaut, Speicheldrüsen, genitale Schleimhäute, Darm, Leber, Faszien oder Lunge. Die chronische GvHR ist für ca. 25 % der Todesfälle nach allogener Stammzelltransplantation mit verantwortlich.6
Aufgrund der beträchtlichen Nebenwirkungen und Langzeitfolgen der allogenen Stammzelltransplantation ist eine umfassende Langzeitnachsorge erforderlich, die durch eine enge Kooperation zwischen Hausarzt, niedergelassenen Fachärzten, Patient und Transplantationszentrum gewährleistet wird.7
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Abkürzungen
GvLR: Transplantat-gegen-Lymphom-Reaktion
GvHR: Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion
* Hierbei handelt es sich um eine allgemeine und keine vollständige Übersicht der Nebenwirkungen.
Quellen